Modul 3

Rechte

In Modul 3 werden die Rechte junger Menschen genauer betrachtet. Zunächst geht es um junge Menschen als Grundrechtsträger*innen im Allgemeinen. Schließlich werden die Rechte junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Rechte von Care Leaver*innen und von jungen Menschen, die das Hilfe- und auch das Bildungssystem nur schwer erreicht, in den Blick genommen.

 

Übersicht der Inhalte

Rechte junger Menschen

In unserer Einführung geben wir einen Überblick, welche (Grund-) Rechte junge Menschen haben.

Rechte durch Selbstvertretung verwirklichen

Vertreter*innen der Landesjugendkonferenz Sachsen und des House of Dreams in Dresden stellen ihre Arbeit vor.

Junge Menschen im Rechtssystem

Wir geben Einblicke in das Rechtssystem für junge Menschen.

Ombudstellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Sabine Gembalczyk, Fachreferentin der Ombudschaft Jugendhilfe NRW stellt das Konzept Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Rechtebasierte Arbeit mit jungen Menschen. Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Begleitend zum Podcast lesen Sie vertiefende Informationen zum Thema Ombudschaft.

Die Rolle von Ombudsstellen

Tania Helberg zeigt die Weiterentwicklung von ombudschaftlicher Beratung in der zukünftigen inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf.

Die UN-Kinderrechte

Erfahren Sie mehr über die UN-Kinderrechtskonvention.

Literaturtipps zum Weiterlesen

Möchten Sie noch mehr über Rechte junger Menschen erfahren? Wir stellen Ihnen hier ausgewählte Links zum Weiterlesen zur Verfügung.

Reflexionseinheit

Wir laden Sie ein, sich mit der Verwirklichung von Rechten für junge Menschen in Ihrem Arbeitskontext auseinanderzusetzen.

Modul-Übersicht

Modul erarbeitet? Hier geht es zurück zur Übersicht. Sollten Sie sich Ergänzungen wünschen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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