Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit ist bemüht,

seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen
Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://beratungsforum-jugend.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) nicht in allen Bereichen vereinbar.

Die Inhalte sind weitestgehend barrierefrei zugänglich. 

Artikel 5 der EU Richtline 2016/2012 nicht barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
  • Für die Einbindung externer  Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten, um eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung
    vorzunehmen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Februar 2024 erstellt.

Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug
auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und
Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen
ausgeschlossen sind:

kontakt@beratungsforum-jugend.de

Universität Hildesheim
Institut für Sozial- und Organisationspädagogik
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
(IGfH)
Galvanistraße 30
60486 Frankfurt am Main

Zu den Kontaktinformationen des Beratungsforums .

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben
genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen
Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere
zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das
Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet
werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf
den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: INFO@SCHLICHTUNGSSTELLE-BGG.DE
INFORMATIONSSEITE
DER SCHLICHTUNGSSTELLE BGG

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Derzeit befindet sich unsere Website noch im Aufbau. Daher sind viele Inhalte noch nicht abrufbar. Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und erfahren Sie per E-Mail von sämtlichen Neuigkeiten rund um das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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