Modulbox - unser E-Learning-Angebot

Junge Menschen besser mit Hilfsangeboten zu erreichen und „JUGEND STÄRKEN“ sind das wesentliche Ziel der JUST-BEst-Projekte.

In dieser Modulbox finden Sie Informationen über die Lebensphase ‚Jugend‘, besondere Lebensumstände, Wissen & Empfehlungen von Expert*innen, Informationen über gute Praxis, rechtliche Fragen und vieles mehr. Das Beratungsforum möchte Sie in Ihrer Arbeit mit jungen Menschen durch diese gebündelten Fachinformationen unterstützen. Wir laden Sie ein, in der Box nach Wissen, Ideen und konkreten Beispielen zu stöbern. Sie finden z. B. Grundlagentexte, Podcasts, Erklärfilme und Statements (Talking Heads).

In unserem Booklet bekommen Sie einen ersten Eindruck der Modulbox.

Menschen, die Informationen in einer Meterialsammlung suchen

Wie kann die Modulbox genutzt werden?

Die Module behandeln einzelne Themen vertiefend. Sie können die Module einzeln bearbeiten oder sich bestimmte Formate (z. B. Podcasts) aus allen Modulen heraussuchen. Es gibt keine vorgegebene Reihenfolge, Modul 1 gibt allerdings einen ersten Überblick über die Inhalte der Box insgesamt. Modul 10 bearbeitet Querschnittsthemen, z. B. Fragen zur fachlichen Haltung, Beteiligung oder Schutzkonzepten. Am Ende eines Moduls bieten wir Ihnen Reflexionsfragen an. Unsere Checkliste hilft Ihnen den Überblick über die bereits erledigten Module zu behalten.
Checkliste

Übersicht der Module

Jugend

Jugend ist mehr als eine Altersspanne zwischen Kindheit und Erwachsensein. In dem Modul werden jugendtheoretische Zugänge dargestellt. Weiterhin werden vor diesem Hintergrund Voraussetzungen für geeignete pädagogische Konzepte und eine gute Begleitung in unterschiedlichen Entwicklungsübergängen erörtert.

Bedarfslagen junger Menschen

In der Begleitung von jungen Menschen ist meistens nicht nur ein einzelnes Beratungsanliegen/Problem zu bearbeiten. Es ist von besonderer Bedeutung, mit den jungen Menschen herauszufinden, was sie genau brauchen. In Modul 2 werden einige Bedarfslagen gekennzeichnet, die in der Arbeit mit jungen Menschen eine besondere Rolle spielen können.

Rechte

In Modul 3 werden die Rechte junger Menschen genauer betrachtet: Grundrechte, in der Kinder- und Jugendhilfe, Rechte von Care Leaver*innen.

Unterstützungsleistungen

Der Staat trägt eine besondere Verantwortung und Verpflichtung jungen Menschen gegenüber. Er ist verpflichtet junge Menschen auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu unterstützen und zu fördern und somit gleichberechtigte Teilhabechancen zu verwirklichen. Das Modul 4 gibt einen Überblick über staatliche Unterstützungsleistungen für junge Menschen und nähert sich diesen aus verschiedenen Perspektiven.

Wohnen

In diesem Modul wird Wohnen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet sowie verschiedene Formate der Begleitung und Beratung junger Menschen auf dem Weg in eine für sie passende Wohnsituation aufgezeigt.

Gesundheit

Dieses Modul bereitet Wissen über Gesundheitsthemen praxisnah auf, sodass junge Menschen auch bei gesundheitlichen Anliegen gut begleitet und beraten werden können.

Bildung

Bildung gilt als eine der wesentlichen Voraussetzungen für gelingende Übergänge junger Menschen in ein eigenständiges Leben. Dieses Modul beschäftigt sich mit der Bildungssituation junger Menschen.

Kommunale Infrastrukturen

Dieses Modul zeigt die Notwendigkeit sowie Möglichkeiten und Wege der rechtskreisübergreifenden sowie fachlichen Zusammenarbeit verschiedener kommunaler Akteur*innen auf.

JUGEND STÄRKEN

In diesem Modul zeigen wir bestimmte Bedingungen auf, die grundlegend zur Stärkung der jungen Menschen in ihren Rechten führen und daher die Arbeit mit jungen Menschen rahmen sollten.

Fachkräfte Stärken

Als querliegendes Modul sind Sie eingeladen sich anhand ausgewählter Themen mit der eigenen Fachlichkeit und mit verschiedenen Handlungsmethoden auseinanderzusetzen.

Wann gibt es weitere Inhalte?

Über unseren Newslettter bleiben Sie informiert und erfahren, sobald neue Inhalte eingestellt werden.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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