Wie junge Menschen und Eltern im Kontext der Jugendhilfe in (ihrer) Selbstorganisation unterstützt werden können

Die Autor*innen Elsa Thurm und Björn Redmann greifen in ihrem Beitrag auf, dass ein Großteil der jungen Menschen im Kontext der Hilfen zur Erziehung sowie von Kinderschutzfällen sich nicht ausreichend beteiligt fühlen. Sie führen an, dass die Umsetzung von Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung einen hohen Entwicklungsbedarf hat, denn schließlich ist Partizipation rechtlich im SGB VIII verankert. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII und die Mitwirkung im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII sind dabei nur zwei von vielen Beispielen. Nach § 4a Abs. 3 SGB VIII muss die öffentliche Jugendhilfe die selbstorganisierten Zusammenschlüsse fördern. Feststeht, dass es ohne Beteiligung keine Adressat*innenorientierung geben kann, so die Autor*innen.

Sie heben hevor, dass auch Eltern sich nicht ausreichend beteiligt fühlen. Dabei geht es nicht nur um einen Mangel an Informationen. Sie wünschen sich außerdem, dass Fachkräfte bei schwierigen oder konfliktreichen Themen stärker auf ihre Fragen und unterschiedlichen Sichtweisen eingehen, anstatt lediglich zu erklären, wie Entscheidungen zustande gekommen sind. Die Entscheidungsprozesse an sich werden zudem häufig als implizit und undurchsichtig beschrieben.

Dass viele junge Menschen und ihre Eltern ihre Rechte bei Hilfen zur Erziehung und bei der Hilfeplanung nicht ausreichend kennen, war vor einigen Jahren der Anlass, in Sachsen den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. zu gründen. Der Verein hat zu Beginn einige Seminarreihen veranstaltet. Im Vordergrund der Seminare stand die Ermächtigung der jungen Menschen bzw. der Eltern, sich selbst in den Belangen der Kinder- und Jugendhilfe zu vertreten.

Mit der Feststellung, dass temporäre Seminarreihen nicht ausreichen, wurde das Careleaver Zentrum „House of Dreams“ in Dresden eröffnet. Das House of Dreams wird in Modul 3 näher vorgestellt.

Zum Abschluss des Beitrags formulieren die Autor*innen Gelingensfaktoren für Fachkräfte, die den Aufbau von Selbstvertretungen unterstützen wollen:

  • Unabhängigkeit in Struktur und Praxis
    • der Verein (etc.) sollte keine eigenen Hilfen zur Erziehung anbieten
  • kritische Haltung gegenüber der herrschenden Praxis erzieherischer Hilfen
  • ein wertschätzender Rahmen ist von erheblicher Bedeutung für das Gelingen kommunikativer Prozesse
    • bspw. sollten Veranstaltungen kostenfrei sein
  • Veranstaltungen sollten in einem abgesicherten Rahmen stattfinden
    • es sollte auf Krisen reagiert werden können
  • der Ablauf von Veranstaltungen sollte transparent gehalten werden
  • inhaltlich sollte es um Formen der Ermutigung gehen
  • verschiedene Rollen innerhalb der Selbstvertretung sollten ausgemacht und gemeinsam verteilt werden
  • Vernetzung mit weiteren Peers ist immer hilfreich
    • Peer-Ansätze werden ebenfalls in Modul 9 thematisiert 

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des Artikels „Wie junge Menschen und Eltern im Kontext der Jugendhilfe in (ihrer) Selbstorganisation unterstützt werden können“ von Elsa Thurm und Björn Redmann. Sie können den gesamten Artikel über den Download-Button unten einsehen.

Literaturverweis

Thurm, Elsa/Redmann, Björn (2023): Wie junge Menschen und Eltern im Kontext der Jugendhilfe in (ihrer) Selbstorganisation unterstützt werden können. In: Forum Erziehungshilfen. 29. Jahrgang. 2023, Heft 1. S. 15-19. 

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Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646 44,5 32,3 45 20 130 4,3 8,5 12,0 38,3 1,3 0 79 35 120 3 66 112 1.494.678 1,4 70.784 2,1 32,1 7,3 6,2 10,8 36 4,6 62,3 5,3
2 Mittelwert Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370 44,5 31,7 114 43 316 5,0 9,2 11,7 37,4 1,4 4 92 41 131 9 74 199 2.393.337 1,6 290.897 2,4 32,8 7,8 7,7 11,4 67 5,6 58,0 5,5
3 Minimalwert Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 479 31,6 25,4 bis unter 5,50 0 0 5 2,7 2,6 9,3 30,0 0,4 0 0 0 43 0 0 25 43.606 0,0 0 0,0 16,8 3,1 0,2 1,0 1 0,5 22,8 1,7
4 Maximalwert Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032 53,6 35,9 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,0 24,4 13,7 43,4 3,0 47 274 107 377 49 238 1.491 20.609.142 7,5 2.167.026 6,3 51,7 14,5 30,7 23,5 478 31,6 90,6 11,7
5 Deutschland Deutschland 84.358.845 236 46.264 25.830 28.164 41,2 31,8 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,5 8,0 11,9 38,7 3,5 4 68 34 117 12 52 141 100.000.000 1,4 100.000.000 1,5 33,7 6,8 12,6 33 5,4 4,4
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.020 45,4 29,1 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,9 11,3 13,5 38,6 1,5 86 31 133 0 0 1.197 6.687.900 6,3 193.127 2,3 43,9 8,1 26,7 8,4 97 13,1 68,8 5,6
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563 42,5 29,2 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,5 6,9 12,0 36,8 1,1 0 35 129 13 179 42 456.525 0,4 0 29,4 10,5 17,6 23,0 20 8,3 82,8 4,3
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765 41,8 33,8 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,1 6,6 12,0 38,5 0,9 0 45 79 0 19 150 2.470.416 1,7 25,7 10,5 30,7 12,1 131 14,5 65,9 3,6
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.306 45,5 27,0 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,7 8,4 12,3 35,9 0,8 3 94 65 184 44 82 255 3.746.750 2,2 293.911 2,2 49,4 6,5 2,5 6,8 5 0,6 40,2 3,5
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068 46,0 29,9 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,3 7,0 12,4 37,4 0,9 0 150 35 132 8 79 115 5.740.529 2,6 4,2 15,1 26 6,7 26,5 4,6
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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