Kreative Berufsorientierung – der Zukunftssalon

In diesem Baustein laden wir Sie dazu ein, den Berufswahlprozess als Teil eines aktiven Selbstgestaltungs- und Entwicklungsprozesses junger Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu betrachten.

Wir laden Sie dazu ein, Übergänge nicht nur im Hinblick auf Schule und Beruf, sondern als in biografische Kontexte verwoben, zu sehen.  Diese ganzheitliche Sichtweise ist insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Unterstützungsangeboten von großer Bedeutung (vgl. Hirschi und Baumeler 2020).

Die verschiedenen Themen im Übergang, die auch die Berufsorientierung berühren, sind in verschiedenen Rechtsbereichen gelagert.

  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • die Arbeitsförderung (SGB III)
  • die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

Die unterschiedlichen Rechtsbereiche folgen unterschiedlichen Rechtslogiken. Dies verstärkt die Komplexität der Situation.

Es ist schwer, Übergänge in komplexen Lebenssituationen an der Logik der institutionellen Differenzierung/an unterschiedlichen Rechtskreisen auszurichten.  Die Übergänge sind für die junge Menschen Teil ihrer individuellen biografischen Erfahrungen und können meistens nur sinnvoll in einer ganzheitlichen Sicht bearbeitet werden (vgl. Smith & Dowse, 2019 + Hirschfeld & Lenz, 2022).

Bedeutung für die Begleitung & Beratung junger Menschen im Kontext Berufsorientierung

Wird der Übergang in Arbeit/Beruf als Teil des Übergangs ins Erwachsenenleben betrachtet, so gilt es die individuellen Lebensumstände der jeweiligen Personen im Berufsorientierungsprozess zu berücksichtigen (Zeller et. al., 2009).

Zudem sollten Unterstützungsangebote nicht ausschließlich punktuell für einzelne Übergangssituationen bereitgestellt werden, sondern über einen längeren Orientierungsprozess hinweg oder sogar während der gesamten Ausbildungsphase verfügbar sein. Dies bedeutet nicht, dass sie kontinuierlich genutzt werden müssen, sondern dass sie bei unterschiedlichen Bedarfen und Anlässen jederzeit in Anspruch genommen werden können (Zeller et. al., 2009).

Diese Herangehensweise setzt eine ganzheitliche, rechtskreisübergreifende Begleitung und Unterstützung junger Menschen voraus.

Dafür braucht es:

  • Lots*innen/Begleiter*innen durch das institutionelle Gefüge im Übergang in Ausbildung und Arbeit (als Teil des Übergangs ins Erwachsenenenleben) sowie
  • gute Kooperationen der verschiedenen institutionellen Akteur*innen.

 

Wie kann das aussehen?

Das Konzept „Zukunftssalon“ zur beruflichen Orientierung stellt eine Möglichkeit dar, dieses in der Praxis aufzugreifen und umzusetzen.

Weitere Inhalte

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646 44,5 32,3 45 20 130 4,3 8,5 12,0 38,3 1,3 0 79 35 120 3 66 112 1.494.678 1,4 70.784 2,1 32,1 7,3 6,2 10,8 36 4,6 62,3 5,3
2 Mittelwert Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370 44,5 31,7 114 43 316 5,0 9,2 11,7 37,4 1,4 4 92 41 131 9 74 199 2.393.337 1,6 290.897 2,4 32,8 7,8 7,7 11,4 67 5,6 58,0 5,5
3 Minimalwert Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 479 31,6 25,4 bis unter 5,50 0 0 5 2,7 2,6 9,3 30,0 0,4 0 0 0 43 0 0 25 43.606 0,0 0 0,0 16,8 3,1 0,2 1,0 1 0,5 22,8 1,7
4 Maximalwert Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032 53,6 35,9 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,0 24,4 13,7 43,4 3,0 47 274 107 377 49 238 1.491 20.609.142 7,5 2.167.026 6,3 51,7 14,5 30,7 23,5 478 31,6 90,6 11,7
5 Deutschland Deutschland 84.358.845 236 46.264 25.830 28.164 41,2 31,8 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,5 8,0 11,9 38,7 3,5 4 68 34 117 12 52 141 100.000.000 1,4 100.000.000 1,5 33,7 6,8 12,6 33 5,4 4,4
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.020 45,4 29,1 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,9 11,3 13,5 38,6 1,5 86 31 133 0 0 1.197 6.687.900 6,3 193.127 2,3 43,9 8,1 26,7 8,4 97 13,1 68,8 5,6
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563 42,5 29,2 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,5 6,9 12,0 36,8 1,1 0 35 129 13 179 42 456.525 0,4 0 29,4 10,5 17,6 23,0 20 8,3 82,8 4,3
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765 41,8 33,8 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,1 6,6 12,0 38,5 0,9 0 45 79 0 19 150 2.470.416 1,7 25,7 10,5 30,7 12,1 131 14,5 65,9 3,6
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.306 45,5 27,0 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,7 8,4 12,3 35,9 0,8 3 94 65 184 44 82 255 3.746.750 2,2 293.911 2,2 49,4 6,5 2,5 6,8 5 0,6 40,2 3,5
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068 46,0 29,9 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,3 7,0 12,4 37,4 0,9 0 150 35 132 8 79 115 5.740.529 2,6 4,2 15,1 26 6,7 26,5 4,6
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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