Modul 2

Bedarfslagen junger Menschen

Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit sollen junge Menschen erreicht und begleitet werden, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Meistens ist nicht nur ein einzelnes Beratungsanliegen/Problem zu bearbeiten. Es ist in der Begleitung von besonderer Bedeutung, mit den jungen Menschen herauszufinden, was sie genau brauchen.

In Modul 2 werden einige Bedarfslagen gekennzeichnet, die in der Arbeit mit jungen Menschen eine besondere Rolle spielen können. Dazu zählen Themen wie Flucht, Inklusion, Leaving Care, Sprache, Elternschaft, Familie, Geschlecht und Gesundheit.

Übersicht der Inhalte

Bedarfslagen junger Menschen

Hier erhalten Sie einen Überblick über Bedarfslagen junger Menschen.

Individuelle Unterstützung in Wohngruppen

Sie fragen sich, wie individuelle Unterstützung junger Menschen gelingen kann? Hier finden Sie ein Beispiel aus der Praxis.

Aktuelle Zahlen und Daten zu Jugend

Aktuelle Studien zu Bildung, Einsamkeit und Wohnungslosigkeit junger Menschen zeigen....

Intersektionalität

Intersektionalität erklärt. Wie gelingt die Perspektive als pädagogische Fachkraft?

Jugend und Geschlecht mit dem Sisters Network

Hören Sie in unserem Podcast mehr zur Bedeutung des Geschlechts in der Arbeit mit jungen Menschen, am Beispiel des Sisters Networks...

Leaving Care und dann

Zwei Care Leaver*innen erzählen über ihre Erfahrungen am Ende der stationären Jugendhilfe...

„Weil‘s keinen Ort gibt, wo man hin kann“ – jung, queer und wohnungslos.

Eine intersektionale Perspektive auf prekäre Lebenslagen von Claudia Steckelberg und Naemi Eifle

Inklusion

Erfahren Sie mehr zum Thema Inklusion...

Reflexionseinheit

Wir laden Sie ein Ihren eigenen Blick auf die Bedarfslagen junger Menschen zu reflektieren...

Literaturtipps zum Weiterlesen

Möchten Sie noch mehr zu Bedarfslagen junger Menschen lesen? Wir stellen Ihnen hier ausgewählte Links zum Weiterlesen zur Verfügung...

Modul-Übersicht

Modul erarbeitet? Hier geht es zurück zur Übersicht. Sollten Sie sich Ergänzungen wünschen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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