Tag der wohnungslosen Menschen: Junge Menschen im Blick?

Am heutigen Tag der wohnungslosen Menschen (11.09.24) greift das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit das Motto des diesjährigen Aktionstages auf und weist auf die besondere  Situation junger Menschen hin: Die aktuellen Zahlen der BAG W aus dem Jahr 2022 zeigen, dass rund 16 Prozent der hilfesuchenden Menschen in Wohnungsnotfällen unter 25 Jahre alt waren. Rund 13 Prozent der betroffenen 18- bis 25-Jährigen verbrachten mindestens eine Nacht auf der Straße.

Junge Menschen sind indirekt und direkt von Wohnungslosigkeit betroffen. Gerade junge Menschen, die bereits in vulnerablen Konstellationen aufwachsen oder sich noch in Qualifizierungsphasen befinden, brauchen eigenen gesicherten und bezahlbaren Wohnraum, um die Bildungs- und Qualifizierungsanforderungen sowie Übergänge in Arbeit meistern zu können.
Sicheres und eigenständiges Wohnen ist im jungen Erwachsenenalter ein wichtiges Element der Verselbständigung, wie es der 15. Kinder- und Jugendbericht herausgestellt
hat (Deutscher Bundestag 2017). Junge Menschen dürfen im Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe oder Familie oder zwischen und in Qualifizierungs- und Ausbildungsphasen nicht in Wohnungslosigkeit entlassen werden oder auf die Wohnungslosenhilfe angewiesen sein.

Junge Menschen müssen in der Wohnungspolitik gesondert Beachtung finden, um in der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt nicht in Wohnungsnotlagen zu geraten. Die Möglichkeiten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe (§67ff. SGB XII) müssen genutzt werden, um (Präventions-)Angebote für junge Menschen zu schaffen. Gleichzeitig gilt es Housing-First-Infrastrukturen und andere niedrigschwellige Angebote für junge Menschen in Wohnungsnotlagen auszubauen, um Schutzräume und gesicherte Wohnmöglichkeiten sowie individuelle Begleitung anzubieten.

Bei jungen Menschen unter 21 Jahren besteht hier in der gesetzlichen Logik der Kinder- und Jugendhilfe ohnehin eine besondere öffentliche Verpflichtung (Kinderschutz sowie Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII). (Vgl. unsere Stellungnahme zum NAP gegen Wohnungslosigkeit)

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Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646 44,5 32,3 45 20 130 4,3 8,5 12,0 38,3 1,3 0 79 35 120 3 66 112 1.494.678 1,4 70.784 2,1 32,1 7,3 6,2 10,8 36 4,6 62,3 5,3
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370 44,5 31,7 114 43 316 5,0 9,2 11,7 37,4 1,4 4 92 41 131 9 74 199 2.393.337 1,6 290.897 2,4 32,8 7,8 7,7 11,4 67 5,6 58,0 5,5
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 479 31,6 25,4 bis unter 5,50 0 0 5 2,7 2,6 9,3 30,0 0,4 0 0 0 43 0 0 25 43.606 0,0 0 0,0 16,8 3,1 0,2 1,0 1 0,5 22,8 1,7
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032 53,6 35,9 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,0 24,4 13,7 43,4 3,0 47 274 107 377 49 238 1.491 20.609.142 7,5 2.167.026 6,3 51,7 14,5 30,7 23,5 478 31,6 90,6 11,7
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164 41,2 31,8 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,5 8,0 11,9 38,7 3,5 4 68 34 117 12 52 141 100.000.000 1,4 100.000.000 1,5 33,7 6,8 12,6 33 5,4 4,4
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.020 45,4 29,1 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,9 11,3 13,5 38,6 1,5 86 31 133 0 0 1.197 6.687.900 6,3 193.127 2,3 43,9 8,1 26,7 8,4 97 13,1 68,8 5,6
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563 42,5 29,2 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,5 6,9 12,0 36,8 1,1 0 35 129 13 179 42 456.525 0,4 0 29,4 10,5 17,6 23,0 20 8,3 82,8 4,3
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765 41,8 33,8 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,1 6,6 12,0 38,5 0,9 0 45 79 0 19 150 2.470.416 1,7 25,7 10,5 30,7 12,1 131 14,5 65,9 3,6
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.306 45,5 27,0 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,7 8,4 12,3 35,9 0,8 3 94 65 184 44 82 255 3.746.750 2,2 293.911 2,2 49,4 6,5 2,5 6,8 5 0,6 40,2 3,5
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068 46,0 29,9 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,3 7,0 12,4 37,4 0,9 0 150 35 132 8 79 115 5.740.529 2,6 4,2 15,1 26 6,7 26,5 4,6
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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