NAP gegen Wohnungslosigkeit – Jugendliche und junge Erwachsene als besondere Bedarfsgruppe anerkennen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat unter Beteiligung und Mitwirkung von Vertreter*innen der zuständigen Bundesressorts, der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Wohnungswirtschaft, dem Deutschen Mieterbund sowie der Wissenschaft den nun vorliegenden Referentenentwurf vom Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Wohnungslosigkeit „Gemeinsam für ein Zuhause“ erstellt. Bis Ende März werden Stellungnahmen eingeholt und sollen im Anschluss veröffentlicht werden. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verfolgt koordiniert durch die Bundesregierung (insb. BMWSB) das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Hierzu hat das Beratungsforum eine Einschätzung veröffentlicht.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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