Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf

Jugendberufsagenturen sollen rechtskreisübergreifend der zentrale lokale Ansprechpartner*innen für alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf sein und diese bedarfsorientiert individuell beraten und unterstützen. So verstanden stellt sich die Frage, wie Jugendberufsagenturen aus einer menschenrechtlichen Perspektive wie jener der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer inklusiven Übergangsgestaltung beitragen können. 

In einem Fachbeitrag des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) werden Chancen für die Jugendberufsagenturen zur weiteren fachlichen Fundierung, Organisationsentwicklung, multiprofessionellen Fallarbeit und zum Abbau von Barrieren herausgearbeitet und aufgezeigt.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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