Gelingensbedingungen für Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen sind eine der bekanntesten Formate für rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und inzwischen in großer Zahl bundesweit anzutreffen. Die Servicestelle Jugendberufsagenturen hat drei zentrale Kriterien festgeschrieben, die erfüllt sein sollen:

  • beteiligt sind mindestens die drei Kooperationspartner*innen Agentur für Arbeit, Jobcenter und örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • junge Menschen sind Adressat*innen und werden dauerhaft und strukturiert begleitet
  • die Art und den Umfang der Kooperation ist verbindlich vereinbart
 

Die Landschaft der Jugendberufsagenturen ist vielfältig. Auch, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, kann die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung vor Ort sehr verschieden sein. Aus diesem Grund hat eine Expert*innengruppe im Feld der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit Gelingensbedingungen zusammengestellt, die die Qualität sichern aber auch ermutigen sollen, rechtskreisübergreifend zusammenarbeitende Bündnisse strukturiert aufzubauen.
In der Publikation „Kurs setzen auf Erfolg: Gelingensbedingungen für Jugendberufsagenturen“ aus dem Jahr 2025 werden diese Merkmale ausgeführt:

  • Verständigung auf allen Ebenen
  • Legitimation und Definition von Zielen
  • Vertrauensvoll zusammenarbeiten
  • Strukturen schaffen für Koordination und Steuerung
  • Gemeinsames Fallverständnis und Hilfen aus einer Hand
  • Jugendgerechte und niedrigschwellige Anlaufstelle(n)
  • Stark im Netzwerk – viele Partner*innen, gemeinsame Ziele
 

Neben den Gelingensbedingungen wird ein mögliches Vorgehen beschrieben, um politische Unterstützung zu generieren und welche Schritte auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene unternommen werden können. Abschließend wird im Anhang eine Praxis-Checkliste mit diversen Fragen aufgeführt.

Der vollständige Text ist hier abrufbar.

Servicestelle Jugendberufsagenturen (2025). Jugendberufsagenturen bundesweit. Rechtskreisübergreifende Kooperationsbündnisse am Übergang Schule – Beruf. Abrufbar unter: https://www.servicestelle-jba.de/wws/9.php#/wws/jugendberufsagenturen-bundesweit.php?sid=48565928093601075610372310109543013844133670798171191975163016301070Sb9d15027 

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Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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