Rechte von Care Leaver*innen

Das Leaving Care ins Erwachsenenleben ist mit einem komplexen sozialrechtlichen Statusübergang der betreffenden jungen Menschen verbunden. Sie müssen ihren Lebensunterhalt ab dem Auszug aus den stationären Hilfeformen in anderer Form sichern. Das kann ein z. B. eigenes Einkommen, Ausbildungshilfen oder Bürger*innengeld sein. Auch die Unterstützung und Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe bzw. durch andere Sozialrechtskreise muss neu ausgehandelt werden. Die Broschüre „Rechte von Care Leaver*innen – Verfügbare Leistungen auf Betreuung, Begleitung und finanzielle Unterstützung im deutschen Sozialleistungssystem“ bündelt die Rechte auf Betreuungsleistungen und finanzielle Unterstützung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, im Übergang sowie in nachgehenden Sozialleistungssystemen, die in Anspruch genommen werden können.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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