Der Schutz der persönlichen Rechte gelingt durch Schutzkonzepte, die in Organisationen entwickelt, umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt werden. Schutzkonzepte als Organisationsentwicklungsprozesse beruhen auf folgenden Grundannahmen:
Schutzkonzepte verstehen sich als Zusammenspiel von Analyse, strukturellen Änderungen, Absprachen, Vereinbarungen sowie der Kultur und Haltung einer Organisation.
Als organisationale Perspektive zum Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen sind Schutzkonzepte für viele Handlungsfelder anschlussfähig. Beispiele sind die Altenhilfe, die Pflegekinderhilfe, die Kinder- und Jugendarbeit oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gleichzeitig sind diese Felder in unterschiedliche Infrastrukturen eingebettet.
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