„Connect! Schutzkonzepte online“

Der Schutz der persönlichen Rechte gelingt durch Schutzkonzepte, die in Organisationen entwickelt, umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt werden. Schutzkonzepte als Organisationsentwicklungsprozesse beruhen auf folgenden Grundannahmen:

  • Untersuchung von Risiko- und Schutzfaktoren auf organisationaler Ebene
  • Reflexion von Machtstrukturen und Machtungleichheiten
  • Sicherstellung und Stärkung höchstpersönlicher Rechte wie körperliche Unversehrtheit, Bildung, Anhörung, Beteiligung und Beschwerde
  • Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemechanismen als zentrale Bausteine.

Schutzkonzepte verstehen sich als Zusammenspiel von Analyse, strukturellen Änderungen, Absprachen, Vereinbarungen sowie der Kultur und Haltung einer Organisation.

Als organisationale Perspektive zum Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen sind Schutzkonzepte für viele Handlungsfelder anschlussfähig. Beispiele sind die Altenhilfe, die Pflegekinderhilfe, die Kinder- und Jugendarbeit oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gleichzeitig sind diese Felder in unterschiedliche Infrastrukturen eingebettet.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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