Daten zur Lebenslage junger Menschen in den JUST BEst Kommunen

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des ESF Plus-Programms JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst) wurden statistische Daten gesammelt und ausgewertet, die Auskunft über die Lebenslagen junger Menschen in den Kommunen geben. Die Ergebnisse wurden in einem umfangreichen Review (Sekundärdatenanalyse+) von Strukturdaten auf Bundes- sowie für die teilnehmenden Kommunen auf Kreisebene zusammengestellt. Die Referenzdaten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das Kalenderjahr 2022.

Folgende Kennzahlen werden mit Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene betrachtet:

  1. Kommunale Strukturdaten und demographische Angaben zur Bevölkerung
  2. Bedingungen für sicheres und bezahlbares Wohnen
  3. Einkommenssituation und Bezug von Arbeitslosengeld II[1]
  4. Bezug anderer öffentlicher Unterstützungsleistungen
  5. (Aus-)Bildungssituation
  6. Teilhabe junger Menschen am Arbeitsmarkt
  7. Gesundheit junger Menschen in Deutschland

Die aufbereiteten Daten finden Sie hier in Form einer Tabelle. Sie haben die Möglichkeit, die für Sie interessanten Kennzahlen sowie eine oder mehrere Kommunen auszuwählen. Die Daten werden Ihnen anschließend angezeigt und können zusätzlich heruntergeladen werden. Mit einem Klick auf das Informationssymbol werden Ihnen weitere Informationen zu der ausgewählten Kennzahl eingeblendet. Hinweise zur Berechnung der Kennzahlen oder den Quellen finden Sie im Menüpunkt „Methodische Hinweise“. Sie haben zudem die Möglichkeit, das vollständige Datenreview mit vertieften Hinweisen zu der Bedeutung der gesammelten Kennzahlen entsprechend der von uns vorgenommenen thematischen Differenzierung für die Analyse der Lebenslagen junger Menschen in Ihrer Kommune als Dokument herunterzuladen. Darin ist ein Glossar enthalten, welches Erläuterungen zu allen relevanten Begriffen enthält, die im Datenreview Anwendung finden. Sie finden dieses außerdem hier.

[1] Bis zum 31.12.2022 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Erwerbsfähige als Arbeitslosengeld II bezeichnet. Seit dem 01.01.2023 wurde mit einer Gesetzesreform der Begriff Bürgergeld eingeführt. Da wir uns auf das Kalenderjahr 2022 beziehen, nutzen wir nachfolgend den Begriff Arbeitslosengeld II.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

Begriffsdefinition

Das Äquivalenzeinkommen beschreibt das Gesamteinkommen eines Haushalts unter Berücksichtigung der Zahl und des Alters der Haushaltsnagehörigen. Damit lassen sich Einkommensverteilung, Einkommensungleichheit und die Armutssituation in der Bevölkerung beschreiben. Das mittlere Einkommen ist der Median aller Einkommen, also genau der mittlere Wert, wenn alle Einkommen der Bevölkerung der Größe nach geordnet würden.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Person ist eine Kennzahl für die Produktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region. Es umfasst den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die in einem bestimmten Zeitraum innerhalb eines Landes (oder eine Kommune) produziert werden. Nicht mitgezählt werden die Vorleistungen im Produktionsprozess. Bei der Berechnung wird nicht der Wohnort, sondern der Arbeitsort berücksichtigt.

Care Leaver*innen sind junge Menschen, die in stationären Erziehungshilfen, z. B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien, leben bzw. gelebt haben und bei denen die Beendigung der Hilfe ansteht oder bereits stattgefunden hat. Das Ende ist zumeist datiert auf den 18. Geburtstag, obwohl das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Unterstützung von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr ermöglicht und in Einzelfällen sogar bis zum 27. Geburtstag. Der Prozess des Übergangs aus der stationären Erziehungshilfe in ein eigenständiges Leben wird mit dem Begriff „Leaving Care“ umschrieben. Die Umstände, unter denen Care Leaver*innen ihren Weg aus der stationären Erziehungshilfe gehen (müssen), stellt in vielen Fällen eine strukturelle Barriere im Übergang in das Erwachsenenleben dar.

Für das Einkommen privater Haushalte gibt es unterschiedliche Kennwerte, z. B. das Bruttoeinkommen (ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) oder das Nettoeinkommen (das letztlich verfügbare Einkommen). Das Nettoäquivalenzeinkommen gewichtet den Pro-Kopf-Bedarf der Haushaltsangehörigen und macht somit das Einkommen unterschiedlicher Haushaltstypen vergleichbarer. Diese geben unterschiedlich differenziert zwischen Einkommensklassen und bezogen auf die Zahl der Haushaltsangehörigen an, wieviel Haushalte im Durchschnitt zum Leben zur Verfügung haben. Sie bilden einen unmittelbaren Armutsindikator (https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteilung-von-armut-reichtum/237424/auf-die-haushaltseinkommen-kommt-es-an/). Bezogen auf die durchschnittlichen Haushaltseinkommen in einzelnen Kommunen bietet dieser Indikator Hinweise darauf, wie gut die gesellschaftlichen Teilhabechancen für Menschen und wie hoch das Armutsrisiko (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/_inhalt.html) dort im Vergleich zu anderen Kommunen sind.

Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zählt alles zum Haushaltseinkommen, welches die einzelnen Personen (z. B. in Form von Arbeitseinkommen, Rente, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld) sowie der Haushalt als Ganzes (z. B. Kindergeld, Elterngeld, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinkünfte) im Laufe eines Referenzjahres erhalten.

‚Kommune‘ wird hier als Bezeichnung für verwaltungsrechtliche Gebietskörperschaften verwendet. Mit kommunalen Gebietskörperschaften sind Gemeinden und Kreise gemeint. Daneben gibt es noch die Länder und den Bund als übergeordnete öffentliche Gebietskörperschaften. „Grundsätzlich beziehen sich Gebietskörperschaften auf ein bestimmtes räumlich abgegrenztes Territorium: Gemeinde-, Kreis- und Stadtgrenzen definieren den Hoheitsbereich dieser Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auf diesem Gebiet sind sie rechtlich eigenständig, sie dürfen Steuern und Beiträge erheben und sich zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrages wirtschaftlich betätigen“ (https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Gebietsk%C3%B6rperschaft).

‚Kommune‘ wird hier als Bezeichnung für verwaltungsrechtliche Gebietskörperschaften verwendet. Mit kommunalen Gebietskörperschaften sind Gemeinden und Kreise gemeint. Daneben gibt es noch die Länder und den Bund als übergeordnete öffentliche Gebietskörperschaften. „Grundsätzlich beziehen sich Gebietskörperschaften auf ein bestimmtes räumlich abgegrenztes Territorium: Gemeinde-, Kreis- und Stadtgrenzen definieren den Hoheitsbereich dieser Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auf diesem Gebiet sind sie rechtlich eigenständig, sie dürfen Steuern und Beiträge erheben und sich zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrages wirtschaftlich betätigen“ (https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Gebietsk%C3%B6rperschaft).

Der Medianwert zeigt die „typische“ Kommune, d. h. 50% der Kommunen liegen über diesem Wert und 50% darunter. Zu beachten ist, dass der Medianwert keine Information über die Streuung, also wie weit die Kommunen auseinanderliegen, enthält. Nützlich ist der Wert aber insbesondere in unserem Fall, da die teilnehmenden Kommunen zum Teil stark unterschiedlich strukturiert und damit nur bedingt vergleichbar sind.

Der Mikrozensus ist eine jährliche Bevölkerungsbefragung (800.000 Personen in knapp 400.000 Haushalten), die zu unterschiedlichen Lebensbereichen wie Erwerbstätigkeit/Beruf, Kinderbetreuung, Altersvorsorge, Wohnsituation) durchgeführt wird.

Minimal- und Maximalwerte zeigen das gesamte Spektrum der beobachteten Werte und machen Extremwerte sichtbar. Sie sind sinnvoll, um die Bandbreite zwischen den teilnehmenden Kommunen zu zeigen, aber nur bedingt als alleinige Vergleichsbasis geeignet.

Der Mittelwert kann für die unterschiedlich strukturierten Kommunen im Programm ein verzerrtes Bild liefern, weil Ausreißer den Wert entsprechend beeinflussen, bspw. wenn eine sehr große Kommune extrem hohe Werte hat.

Die Gliederung von kommunalen Räumen nach Kriterien, wie z. B. siedlungsstrukturellen Merkmalen (u. a. anhand der Bevölkerungsdichte), wirtschaftliche Entwicklung, Verkehrsanbindung oder demographischen Daten. Mit Hilfe dieser Typisierung können ähnliche Räume leichter verglichen werden.

Regelleistungsberechtigte erhalten Gesamtregeleistungen (also Arbeitslosengeld II bzw. ab 2023 Bürgergeld). Sonstige Leistungsberechtigte sind Personen, die keinen Anspruch auf Gesamtregelleistungen haben, dafür jedoch ausschließlich eine der folgenden Leistungen erhalten z. B. Erstausstattung der Wohnung, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Auszubildenden oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Näheres siehe im Glossar der Agentur für Arbeit.

Im Gegensatz zu primärstatistischen Erhebungen, die speziell für einen konkreten Zweck und ein konkretes Untersuchungsobjekt konzipiert werden, wird im Fall von sekundärstatistischen Quellen auf Datenbestände anderer Einrichtungen, i. d. R. aus der öffentlichen Verwaltung, zurückgegriffen. Zu beachten bleibt bei diesen Datenquellen, dass die meisten statistischen Informationen als Verwaltungsdaten bei der Aufgabenerfüllung von Behörden, Ämtern oder anderen staatlichen Einrichtungen anfallen. Eine nennenswerte Ausnahme bilden die Daten des Mikrozensus.

Einordnung der kommunalen Daten im Vergleich

Für eine bessere Einordnung der Kennzahlen für die einzelnen Kommunen im Programm JUST BEst sind auch der Bundesdurchschnitt, die Median-[1] und Mittelwerte[2] sowie die minimalen und maximalen Ausprägungen+ für die am Programm teilnehmenden Kommunen als Vergleichsgrößen aufgeführt. Zusätzlich können die Kennzahlen anderer Kommunen für einen Vergleich herangezogen werden.

Durch den Vergleich der Daten zwischen den teilnehmenden Kommunen können lokale Bedingungen eingeordnet, analysiert und diskutiert werden. Das Vorgehen soll dazu beitragen, die Lebenslagen junger Menschen in den teilnehmenden Kommunen datenbasiert zu erörtern und daraus Maßnahmen für eine teilhabegerechte Übergangsbegleitung ins Erwachsenenleben abzuleiten, insbesondere für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen.

[1] Der Medianwert zeigt die „typische“ Kommune, d. h. 50% der Kommunen liegen über diesem Wert und 50% darunter. Zu beachten ist, dass der Medianwert keine Information über die Streuung, also wie weit die Kommunen auseinanderliegen, enthält. Nützlich ist der Wert aber insbesondere in unserem Fall, da die teilnehmenden Kommunen zum Teil stark unterschiedlich strukturiert und damit nur bedingt vergleichbar sind.

[2] Der Mittelwert kann für die unterschiedlich strukturierten Kommunen im Programm ein verzerrtes Bild liefern, weil Ausreißer den Wert entsprechend beeinflussen, bspw. wenn eine sehr große Kommune extrem hohe Werte hat.

Die dargestellten Kennzahlen bieten die Möglichkeit, sie für Vergleiche mit anderen Kommunen zu nutzen. Diesbezüglich ist jedoch auf Einschränkungen hinzuweisen. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Kommunen, die Sie für einen Vergleich heranziehen, strukturell ähnlich gelagert sind, sich also hinsichtlich der Bevölkerungszahl, -dichte bzw. der Raumtypisierung sowie der Wirtschaftsstruktur ähneln. Hierzu können Sie die Kennzahlen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, das Einkommen privater Haushalte, die Pro-Kopf-Verschuldung, die Jugendarbeitslosenquote sowie die Haushalte mit niedrigem Einkommen heranziehen. Die Kennzahlen sind dem Themenbereich „Kommunale Strukturdaten und demographische Angaben zur Bevölkerung“ zugeordnet. Beachten Sie jedoch, dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben ist, da die hier aufgeführten Kennzahlen zum einen kein vollständiges Bild der Wirtschaftsstruktur einer Kommune liefern und zum anderen die Gegebenheiten vor Ort durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden können, für welche die aufgeführten Kennzahlen keine Erklärung liefern. Die Datenvergleiche sollten daher nicht als Ranking verstanden werden, sondern als Ausgangspunkt für eine kontextbezogene Auseinandersetzung und den kommunalen Austausch.

Wofür können Sie die Daten verwenden?

Die Daten dienen der Beschreibung von sozio-strukturellen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen und insbesondere dem Übergang in ein eigenständiges Leben in den am Programm teilnehmenden Kommunen. Über verschiedene Kennzahlen soll ein Überblick über die kommunalen Rahmenbedingungen zur Lebenslage junger Menschen gewonnen bzw. Anzeichen sozialer Benachteiligung in den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften+ identifiziert werden. Darüber hinaus sollen Bedarfe junger Menschen besser sichtbar werden. Für die einzelnen JUST BEst-Kommunen können Steuerungsanforderungen, z. B. im Rahmen der Jugendhilfe- und Sozialplanung, an die Hilfeinfrastruktur für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen abgeleitet werden.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

Filter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Derzeit befindet sich unsere Website noch im Aufbau. Daher sind viele Inhalte noch nicht abrufbar. Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und erfahren Sie per E-Mail von sämtlichen Neuigkeiten rund um das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit.

Contact Information
Vehicle Information
Preferred Date and Time Selection

Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
Zum Inhalt springen