Bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist das Zusammenspiel vieler verschiedener Stellen von Bedeutung. Welche Rechtskreise zu beteiligen sind, ist klar, welche konkreten Institutionen und Fachkräfte jedoch genau Teil der Zusammenarbeit sein können oder sollten, hängt meist von der kommunalen Struktur vor Ort ab. Dies macht allgemeingültige Aussagen zum Vorgehen schwierig, zumal sich die kommunalen Infrastrukturen selbst zwischen benachbarten Landkreisen deutlich unterscheiden können. Aus diesem Grund sollen im Folgenden verschiedene Elemente, Best-Practice Beispiele und Erkenntnisse aus dem Programm REGIO AKTIV vorgestellt werden.
Die Förderrichtlinie REGIO AKTIV in Sachsen-Anhalt entstand 2021 aus der Zusammenlegung der Programme RÜMSA (Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt) und der Zielgruppen- sowie Beschäftigtenförderung in der ESF-Periode 2014-2020 (Landesportal Sachsen-Anhalt 2025). Zur Zielsetzung des neuen Programms gehören die Stärkung der regionalen Arbeitsmärkte, arbeitsmarkpolitische Impulse sowie Ansätze zum Einbringen in die Prozesse der Region. Insbesondere sollen auch junge Menschen am Übergang Schule/Beruf adressiert werden.
Folgende Förderbereiche umfasst das Programm REGIO AKTIV:
Eine Besonderheit des Programms ist die landesweite Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sozialministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie den kommunalen Spitzenverbänden des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt. Damit sind alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt als Kooperationspartner*innen eingebunden.
Ein weiterer Aspekt sind die Regionalen Arbeitskreise (RAK) in allen Kommunen, die als zentrale Schnittstelle aller Beteiligten die Prozesse steuern. Ihr Ziel ist es, auf eine lückenlose Versorgung hinzuwirken. Die Regionale Koordination (REKO) bildet die jeweilige Geschäftsstelle der Regionalen Arbeitskreise und liefert Bedarfsanalysen und Auswertungen.
Im Rahmen der langjährigen Programmarbeit sind verschiedene praxisrelevante Publikationen und Handreichungen entstanden. Eine Auswahl wir hier vorgestellt:
Im Auftrag des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH wurde 2020 durch Johannes Münder erstellt: „Arbeitshilfe zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des SGB II, III und VIII zur beruflichen Förderung junger Menschen“
In dieser Publikation werden grundlegend die verschiedenen betreffenden Rechtskreise und Regelungen zur beruflichen Förderung junger Menschen ausführlich beschrieben und im zweiten Teil auf Überschneidungen hin analysiert.
Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinnützige GmbH veröffentlichte 2018 eine Praxishilfe zur Umsetzung regionaler Zusammenarbeit mit dem Titel: „Praxishilfe: Zielführende Kooperationen in Netzwerken der Region“.
Hier wird beispielsweise ausführlich beschrieben, wie konkret Kooperationen aufgebaut werden können: Von der Erarbeitung realistischer Erwartungen, über die Auswahl von Kooperationspartner*innen und einer Stakeholder-Analyse bis hin zu Kommunikation und Rollenverteilung in Netzwerken.
Weitere Publikationen sind hier zu finden.
In der Datenbank zu Gute Praxis finden sich eine Vielzahl von Beispielen, die verschiedenen Bereichen zuzuordnen sind: Ausgleich sozialer Benachteiligung, Schule und Elternarbeit, Ausbildung und Wirtschaft, Ansprache und Teilhabe sowie Zusammenarbeit der Rechtskreise. Dazu gehört beispielsweise die der Landesnetzwerkstelle RÜMSA aus dem Jahr 2019. Dort wird genau aufgelistet, welche Aspekte bei einer rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvereinbarung, bei gemeinsamer Fallarbeit sowie bei der Einrichtung gemeinsamer ortsgebundener Anlaufstellen zu berücksichtigen sind.
Landesportal Sachsen Anhalt (2025). Über REGIO AKTIV. Abrufbar unter https://regioaktiv.sachsen-anhalt.de/ueber-regio-aktiv
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