REGIO AKTIV Sachsen-Anhalt

Bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist das Zusammenspiel vieler verschiedener Stellen von Bedeutung. Welche Rechtskreise zu beteiligen sind, ist klar, welche konkreten Institutionen und Fachkräfte jedoch genau Teil der Zusammenarbeit sein können oder sollten, hängt meist von der kommunalen Struktur vor Ort ab. Dies macht allgemeingültige Aussagen zum Vorgehen schwierig, zumal sich die kommunalen Infrastrukturen selbst zwischen benachbarten Landkreisen deutlich unterscheiden können. Aus diesem Grund sollen im Folgenden verschiedene Elemente, Best-Practice Beispiele und Erkenntnisse aus dem Programm REGIO AKTIV vorgestellt werden.

Die Förderrichtlinie REGIO AKTIV in Sachsen-Anhalt entstand 2021 aus der Zusammenlegung der Programme RÜMSA (Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt) und der Zielgruppen- sowie Beschäftigtenförderung in der ESF-Periode 2014-2020 (Landesportal Sachsen-Anhalt 2025). Zur Zielsetzung des neuen Programms gehören die Stärkung der regionalen Arbeitsmärkte, arbeitsmarkpolitische Impulse sowie Ansätze zum Einbringen in die Prozesse der Region. Insbesondere sollen auch junge Menschen am Übergang Schule/Beruf adressiert werden.

Folgende Förderbereiche umfasst das Programm REGIO AKTIV:

  • Förderbereich A: Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE)
  • Förderbereich B: Unterstützung von Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ (FAMICO)
  • Förderbereich C: Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL)
  • Förderbereich D: Kompetenzagenturen (KA)
  • Förderbereich E: Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
  • Förderbereich F: Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO)
  • Förderbereich G: Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND)
  • Förderbereich H: Spezifische Modellprojekte
  • Förderbereich I: Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE)
  • Förderbereich J: Regionale Koordination (REKO)
  • Förderbereich K: Regio-Netzwerkstelle
  • Förderbereich L: Job-Koordination für Geflüchtete (JOKO)
  • Förderbereich M: Ausbildungsmanagerinnen und Ausbildungsmanager an berufsbildenden Schulen (AUSBILDUNGSMANAGEMENT)
 

Eine Besonderheit des Programms ist die landesweite Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sozialministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie den kommunalen Spitzenverbänden des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt. Damit sind alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt als Kooperationspartner*innen eingebunden.

Ein weiterer Aspekt sind die Regionalen Arbeitskreise (RAK) in allen Kommunen, die als zentrale Schnittstelle aller Beteiligten die Prozesse steuern. Ihr Ziel ist es, auf eine lückenlose Versorgung hinzuwirken. Die Regionale Koordination (REKO) bildet die jeweilige Geschäftsstelle der Regionalen Arbeitskreise und liefert Bedarfsanalysen und Auswertungen.

Im Rahmen der langjährigen Programmarbeit sind verschiedene praxisrelevante Publikationen und Handreichungen entstanden. Eine Auswahl wir hier vorgestellt:

Im Auftrag des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH wurde 2020 durch Johannes Münder erstellt: „Arbeitshilfe zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des SGB II, III und VIII zur beruflichen Förderung junger Menschen“

In dieser Publikation werden grundlegend die verschiedenen betreffenden Rechtskreise und Regelungen zur beruflichen Förderung junger Menschen ausführlich beschrieben und im zweiten Teil auf Überschneidungen hin analysiert.

Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinnützige GmbH veröffentlichte 2018 eine Praxishilfe zur Umsetzung regionaler Zusammenarbeit mit dem Titel: Praxishilfe: Zielführende Kooperationen in Netzwerken der Region.

Hier wird beispielsweise ausführlich beschrieben, wie konkret Kooperationen aufgebaut werden können: Von der Erarbeitung realistischer Erwartungen, über die Auswahl von Kooperationspartner*innen und einer Stakeholder-Analyse bis hin zu Kommunikation und Rollenverteilung in Netzwerken.

Weitere Publikationen sind hier zu finden.

In der Datenbank zu Gute Praxis finden sich eine Vielzahl von Beispielen, die verschiedenen Bereichen zuzuordnen sind: Ausgleich sozialer Benachteiligung, Schule und Elternarbeit, Ausbildung und Wirtschaft, Ansprache und Teilhabe sowie Zusammenarbeit der Rechtskreise. Dazu gehört beispielsweise die der Landesnetzwerkstelle RÜMSA aus dem Jahr 2019. Dort wird genau aufgelistet, welche Aspekte bei einer rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvereinbarung, bei gemeinsamer Fallarbeit sowie bei der Einrichtung gemeinsamer ortsgebundener Anlaufstellen zu berücksichtigen sind.

Landesportal Sachsen Anhalt (2025). Über REGIO AKTIV. Abrufbar unter https://regioaktiv.sachsen-anhalt.de/ueber-regio-aktiv

Menschen, die im Beratungsforum zusammenarbeiten
Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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