Stärkung junger Menschen durch gestärkte Fachkräfte!

„Landungsbrücke – Ich gehe meinen Weg“

Mit dem Projekt „Landungsbrücke – Ich gehe meinen Weg“ unterstützt die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAG) Fachkräfte dabei, das seelische Wohlbefinden junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf zu fördern.

  • Das Projekt verfolgt das Ziel, junge Menschen in dieser entscheidenden, häufig besonders herausfordernden Übergangsphase zu begleiten und ihr seelisches Wohlbefinden zu stärken.
  • Das Besondere an dem Projekt ist die Stärkung der jungen Menschen über die Förderung der Fachkräfte, die die jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf tagtäglich begleiten. Dazu gehören insbesondere Fachkräfte aus berufsbildenden Schulen, Ausbildungsbetrieben sowie der Jugendhilfe.
  • Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist eine Fortbildungsreihe, die niedrigschwellig und praxisnah Fachwissen und methodisches Handwerkszeug an die Fachkräfte vermittelt, um sie darin zu unterstützen, das seelische Wohlbefinden der jungen Menschen zu fördern.
  • Weiteres Ziel der Fortbildungsreihe ist es die Fachkräfte unterschiedlicher Professionen in Austausch zu bringen, sie zu vernetzen und ihre Zusammenarbeit zu stärken.
  • Im Anschluss an die Fortbildungsreihe werden die Fachkräfte durch die HAG und/oder die Kooperationspartner*innen des Projekts dabei unterstützt, das Thema in ihrer jeweiligen Institution weiter zu bearbeiten sowie strukturell zu verankern.
Umsetzung in der Praxis – Erfahrungen aus dem Vorgängerprojekt „Landungsbrücke 2“

Die teilnehmenden Fachkräfte (im Projekt Landungsbrücke 2 lag der Fokus auf Schulen) entwickeln verschiedene Projekte innerhalb ihrer Institutionen, die an ihre jeweiligen Bedarfe, Interessen, Ressourcen und Strukturen angepasst sind. Die Projekte setzen auf verschiedenen Ebenen an, verfolgen unterschiedliche Ansätze und sind auch thematisch unterschiedlich ausgerichtet (Diversität, Partizipation, Resilienz, Kreativität, Bewegung, Medien, Kultur, Natur, Handwerk, Sozialraum, Achtsamkeit, etc.). Ein Teil der Praxisprojekte setzt auf Fachkräfteebene an, um Kolleg*innen beispielsweise Fachwissen und Methoden zu vermitteln, die diese dann wiederum in der Arbeit mit den jungen Menschen anwenden können. Der Großteil der Praxisprojekte richtet sich direkt an die jungen Menschen. Einige der Projekte sind zeitlich begrenzt (z.B. Kreativworkshop) und sollen wiederholt angeboten werden. Andere Projekte wurden als feste Bestandteile in die Strukturen der Institutionen integriert (z.B. Schulgarten).

Konkrete Projekte im Rahmen „Landungsbrücke 2“:

  • Schüler*innen-Aufenthaltsraum
  • Kunstausstellung
  • Fortbildung und Supervision von Kolleg*innen
  • Ethikwoche
  • Aktivtage
  • Video- & Fotoprojekt
  • Kulturtag
  • Fahrradwerkstatt

 

Abschlussbericht „Landungsbrücke 2″

PERSPEKTIVE JUNGER MENSCHEN
#Video-Empfehlung

Im Rahmen des Projekt Landungsbrücke 2 ist ein Video entstanden, in dem Jugendliche berichten, wie sie ihre Situation beim Übergang von der Schule in die Ausbildung/in den Beruf wahrnehmen. Sie beschreiben ihre aktuelle Situation, erzählen von Herausforderungen im Übergang Schule – Ausbildung/Beruf, von der Unterstützung, die sie von anderen erhalten und beschreiben eigene Strategien sowie ihre Zukunftswünsche und -perspektive.

Weiter zum Videobeitrag

Das Projekt „Landungsbrücke“ wird als Vorhaben der Landesrahmenvereinbarung Hamburg (LRV Hamburg) für eine Projektlaufzeit von drei Jahren (bis April 2025) von den an der LRV Hamburg beteiligten Akteur*innen sowie weiteren Kooperationspartner*innen gemeinschaftlich gefördert und umgesetzt.

Basis für das Projekt „Landungsbrücke – Ich gehe meinen Weg“ sind die Ergebnisse aus den Projekten „Landungsbrücke – Übergänge meistern“ (2013 – 2018) und „Landungsbrücke 2 – Gestärkt in die Zukunft“. „Landungsbrücke 2“ wurde von 2019 bis 2022 von der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. durchgeführt und im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Hamburg (LRV Hamburg) gefördert. Beide Projekte verfolgten ebenfalls das Ziel, das seelische Wohlbefinden von jungen Menschen im Übergang Schule – Beruf zu fördern.

Weitere Inhalte

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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