Impulse aus der Dritten Frankfurter Erklärung zu Beratung

Gesellschaftliche Veränderungen und Machtungleichheit erfordern kontinuierlich die eigene Reflexion der Fachlichkeit und der Anpassung der Methodik. Hier bieten die Frankfurter Erklärungen zu Beratung Anhaltspunkte. Beratung wird hier als dialogischer, reflektierenden Prozess verstanden.

Menschen, die im Beratungsforum zusammenarbeiten

    Erklärungen im Überblick

Erste Frankfurter Erklärung (2001):

Stellt die Frage nach der Zukunftsfähigkeit von Beratung und ruft zu einem neuen Diskurs über Beratung auf.

Zweite Frankfurter Erklärung (2012):

Reaktiviert Diskussionen über Beratung, richtet sich sowohl an Praktiker*innen als auch an Wissenschaftler*innen.

Dritte Frankfurter Erklärung (2022):

Fortführung des Reflexionsprozesses unter ethischer und kritischer Fundierung; berücksichtigt kulturelle, gesellschaftliche und technische Veränderungen sowie hybride und digitale Beratung, verstärkt durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie.
Zur dritten Erlärung
Ein Mensch, der über eine Website über Neuigkeiten informiert wird

Wer steht dahinter:

Das Forum Beratung ist ein Zusammenschluss von Beratungspraktiker*innen und Beratungswissenschaftler*innen innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. Er veröffentlicht regelmäßige Erklärungen zur Zukunft der Beratung als kritisch konstruktive Positionen.

Zwölf Thesen aus der Dritten Frankfurter Erklärung (2022)

1. Beratung kann sich nicht überall und immer als neutral verstehen, häufig muss sie reflektiert-parteilich agieren, um sozial gerecht zu bleiben. Die Haltung orientiert sich an Gerechtigkeit.

2. Soziale Gerechtigkeit bedeutet auch das Recht auf unterschiedliche lebensweltnahe Beratungsangebote. Vielfalt von Settings und Zugängen fördern, insbesondere für benachteiligte Gruppen.

3. Beratung benötigt einen aktuellen Fokus auf das „easy-to-reach“ ihrer Angebotsformen. Barrierearme Strukturen. Fokus auf leicht erreichbare, niederschwellige Angebote, vernetzt mit anderen Diensten.

4. Die beraterische Qualität pluraler, offener Settings verlangt weiterhin höhere Wertschätzung. Qualität entsteht durch unterschiedliche Settings die lebensweltorientiert sind (online, face-to-face, ortsnah, Tür-und-Angel).

5. Die Erfolgsgeschichte der Onlineberatung gilt es mit neuen Settings fortzuschreiben. Online- und hybride Formate haben sich etabliert; Settings bieten neue Chancen, aber auch Risiken (Zugangslücken).

6. Ein kritischer Blick auf Datafizierung und algorithmisch basierte Akteure/Prozesse in der Beratung ist dringend notwendig. Algorithmen-gestützte Prozesse können Macht- und Ausschlussstrukturen verstärken; Beratung muss technikreflexiv bleiben.

7. Intersektionale Verschiedenheit muss zu einer Selbstverständlichkeit von Beratung werden. Verschiedenheit muss selbstverständlich werden (Geschlecht, Rassismus, Behinderungen etc.); Personalstruktur und Praxis müssen inklusiv sein.

8. Sprache schafft Wirklichkeit: Beratung favorisiert weiterhin alltagsbezogene und lebensweltkonkrete Vokabulare. Alltagsnahe, lebensweltliche Sprache ist essenziell.

9. Beratung bedarf mancherorts „empathischer Konfrontation“, so sie der Selbstermächtigung dienen soll. Berücksichtigung von Empathie, aber auch nötige konfrontative Impulse zur Selbstermächtigung.

10. Die Ausbildung und Entwicklung einer persönlichen Reflexivität im Sinne einer Beratungshaltung Persönliche Reflexivität und Haltung der Berater*innen brauchen Zeit, Übung und zeitgemäße Ausbildungsangebote wie Supervision und praxisintegrierte Reflexionsphasen.

11. Beratung braucht Beratungsforschung. Notwendig, um Qualität zu sichern und Weiterentwicklung zu ermöglichen; aktuelle (interdisziplinäre) Forschung fehlt oft.

12. Absichernde Budgets für Beratung sind gerade in Krisenzeiten existenziell. Beratungsangebote sind sensibel gegenüber Finanzszenarien; stabile Finanzierung ist essenziell. Deshalb politisches Advocacy für ausreichende Mittel, auch für digitale Formate, betreiben.

Reflexionsaufgaben

1. Packen Sie Ihren eigenen Methodenkoffer. Wo sehen Sie Grenzen in Ihrer Arbeit? Wo können Sie anknüpfen und weitere Kooperationen schaffen?
2. Erstellen Sie eine Checkliste für Übergaben und Kriterien für Weitervermittlung, wenn Ihre Begleitung an Grenzen stößt.
3. Vier Felder-Mentales Modell (persönlich, digital, hybrid, telefonisch). Kurze Bewertung anhand von drei Kriterien (Bedarfsgerechtigkeit, Vertraulichkeit, Zugänglichkeit).
4. Tür- und Angelgespräche, Seitengespräche bei Gruppenangeboten oder Terminbegleitung: Wie gehen Sie achtsam mit Ihrer Rolle und möglichen Machtasymmetrien um, insbesondere im Hinblick auf Alters-, Erfahrungs- oder Bildungsunterschiede?
5. Kurzreflexion: Welche Standards nutze ich, um digitale Beratungsprozesse transparent, nachvollziehbar und qualitativ hochwertig zu dokumentieren?
6. Sammlung: Welche strukturellen Bedingungen (z. B. Zeitressourcen, Datenschutz, Teamkultur) beeinflussen meine Beratung – und wie kann ich diese aktiv mitgestalten?
7. Wann erleben Adressat*innen Beratung als nicht-diskriminierend?
Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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