Das Triplemandat in der Anwendung

Das Tripelmandat unterstützt Fachkräfte darin, komplexe Entscheidungssituationen zu analysieren und professionell zu begründen. Es hilft, Spannungen zwischen institutionellen Anforderungen, individuellen Bedürfnissen und ethischen Prinzipien nicht nur auszuhalten, sondern reflektiert zu bearbeiten.

Die folgenden Fallbeispiele zeigen, wie sich das Tripelmandat in der Praxis anwenden lässt, als Instrument professioneller Verantwortung und menschenrechtlicher Orientierung.

Unterstuetzung

Fall 1: Hilfeverlängerung nach § 41 SGB VIII

Handeln im Spannungsfeld von Politik und Menschenrecht

Eine Fachkraft in einer Wohngruppe begleitet eine junge Frau kurz vor ihrem 18. Geburtstag zu einem Hilfeplangespräch. Sie kam als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland und beantragt nun die Fortführung ihrer Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII. Fachkräfte der Einrichtung und des Jugendamts halten diese Unterstützung für notwendig, da die junge Frau noch keine stabile Lebensgrundlage hat.

Trotz dieser Einschätzung lehnt die Leitung des Jugendamtes die Hilfe ab, mit dem Hinweis, dass künftig keine Hilfen für über 18Jährige unbegleitete Minderjährige mehr gewährt werden sollen. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass diese Ablehnung rechtswidrig war, da sie allein aus politischen Gründen erfolgte (vgl. VG München, Beschluss vom 20.01.2025 – M 18 E 25.184).

Das Urteil stellt klar: Hilfen nach § 41 SGB VIII dürfen nicht aus politischen oder finanziellen Erwägungen verweigert werden, sondern müssen sich an pädagogischen Kriterien orientieren. Fachkräfte sind daher verpflichtet, den individuellen Bedarf zu begründen und, wenn nötig, gegen rechtswidrige Entscheidungen Widerspruch einzulegen.

Das Tripelmandat in Fall 1:

  • Gesellschaftliches Mandat: Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen des SGB VIII
  • Mandat der Adressat*innen: Recht auf Unterstützung und soziale Teilhabe (Art. 27 UN-KRK, § 41 SGB VIII)
  • Professionelles Mandat: Berufsethik verpflichtet dazu, politische Einflussnahme kritisch zu prüfen und fachlich begründet dagegenzuhalten

Wie kann eine Fachkraft ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen, wenn politische Entscheidungen die Rechte junger Menschen einschränken?

→ Überlegen Sie, welche Argumentationsstrategien und rechtlichen Grundlagen Sie in einem solchen Fall nutzen könnten.

Fall 2: Beteiligung von Care Leaver*innen

Machtkritisches Arbeiten und Selbstvertretung

In einem Praxisprojekt zur Verbesserung von Übergängen ins Erwachsenenleben werden Care Leaver*innen eingeladen, ihre Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe (öffentlichen und freien Trägern) zu teilen. Einige junge Menschen berichten, dass häufig ohne sie über ihre Angelegenheiten entschieden wurde.

Die Fachkraft steht in einem Spannungsfeld: Einerseits muss sie Berichte für den freien Träger und das Jugendamt verfassen, andererseits möchte sie echte Beteiligung ermöglichen. Das Tripelmandat hilft ihr, diese Spannung professionell zu reflektieren.

Das Tripelmandat in Fall 2:

  • Gesellschaftliches Mandat: Berichtspflichten gegenüber dem Jugendamt
  • Mandat der Adressat*innen: Recht auf Beteiligung und Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII, Art. 12 UN-KRK)
  • Professionelles Mandat: Verpflichtung, Beteiligung nicht nur formal, sondern inhaltlich ernst zu nehmen

Indem die Fachkraft Räume schafft, in denen Care Leaver*innen ihre Perspektiven selbst einbringen können, fördert sie Empowerment und stärkt ihre eigne Fachlichkeit. Sie nutzt ihre professionelle Position, um Selbstvertretung institutionell zu verankern z. B. durch partizipative Gremien oder regelmäßige Feedbackrunden.

Wann haben Sie zuletzt erlebt, dass junge Menschen tatsächlich mitentscheiden durften und wann eher nicht?

→ Welche Bedingungen müssen, gegeben sein, damit Beteiligung wirklich wirksam wird?

Fall 3: Wohnraumsuche nach dem Hilfeende

Strukturelle Verantwortung erkennen

Eine junge Frau bereitet sich mit 19 Jahren auf das Verlassen der stationären Erziehungshilfe vor. Trotz intensiver Suche findet sie keinen bezahlbaren Wohnraum. Das Jugendamt erklärt dennoch, die Hilfe sei beendet, und verweist auf fehlende Zuständigkeit.

Die Fachkraft erkennt, dass hier nicht individuelles Versagen vorliegt, sondern ein strukturelles Problem: Es fehlt an geeignetem Wohnraum. Jugendliche und junge Erwachsene mit Jugendhilfeerfahrung stoßen häufig auf dem Wohnungsmarkt auf Vorurteile.

Das Tripelmandat in Fall 3:

  • Gesellschaftliches Mandat: Umsetzung der gesetzlichen Hilfeplanung

  • Mandat der Adressat*innen: Recht auf Wohnen und soziale Teilhabe (Art. 11 UN-Sozialpakt)

  • Professionelles Mandat: Verantwortung, strukturelle Ursachen zu erkennen und öffentlich zu thematisieren

Professionelles Handeln endet hier nicht mit der Fallarbeit. Fachkräfte können ihre institutionelle Position nutzen, um strukturelle Veränderung zu unterstützen, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit oder Mitarbeit in Fachgremien.

Welche Möglichkeiten haben Sie in Ihrem Arbeitskontext, auf strukturelle Probleme (z. B. Wohnungsmangel, Diskriminierung) aufmerksam zu machen, ohne die eigene Rolle zu überschreiten?

Fall 4: Diskriminierung im Bildungssystem

Menschenrechte als Kompass

Ein junger Mann mit Fluchterfahrung möchte eine Ausbildung beginnen, erhält aber wiederholt Absagen, teilweise mit diskriminierenden Begründungen. Die Fachkraft, die ihn begleitet, steht vor einem Dilemma: Soll sie sich auf die individuelle Unterstützung konzentrieren (z. B. Bewerbungstraining), oder soll sie die strukturelle Diskriminierung offen ansprechen?

Das Tripelmandat in Fall 4:

  • Gesellschaftliches Mandat: mit Behörden oder Betrieben verhandeln, rechtliche Rahmenbedingungen kennen

  • Mandat der Adressat*innen: den jungen Mann stärken, seine Rechte erläutern und seine Erfahrungen ernst nehmen

  • Professionelles Mandat: Diskriminierung benennen, dokumentieren und strukturell sichtbar machen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet dazu, Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu verhindern. Die Fachkraft kann den jungen Mann ermutigen, Diskriminierung zu dokumentieren und gegebenenfalls die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder spezialisierte Beratungsstellen einzubeziehen.

Wie lässt sich eine Balance finden zwischen individueller Unterstützung und strukturellem Engagement gegen Diskriminierung?

→ Welche Netzwerke, Ombudsstellen oder juristischen Instrumente kennen Sie in Ihrem Arbeitsfeld?

Fazit: Professionelles Handeln als menschenrechtliche Praxis

Die Fallbeispiele verdeutlichen, dass das Tripelmandat kein abstraktes Modell ist, sondern ein praktisches Analyse- und Handlungsinstrument. Es ermöglicht Fachkräften, ihre Entscheidungen ethisch zu begründen, wissenschaftlich zu fundieren und rechtlich abzusichern.

Soziale Arbeit wird dadurch, als das sichtbar, was sie ist: eine Profession, die aktiv für Menschenrechte, soziale Teilhabe und Gerechtigkeit eintritt, in jedem einzelnen Fall und zugleich auf gesellschaftlicher Ebene.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

Filter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Derzeit befindet sich unsere Website noch im Aufbau. Daher sind viele Inhalte noch nicht abrufbar. Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und erfahren Sie per E-Mail von sämtlichen Neuigkeiten rund um das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit.

Contact Information
Vehicle Information
Preferred Date and Time Selection

Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
Zum Inhalt springen