Jugend im Kontext Leaving Care

Dieses Video bietet Einblicke in die besondere Lebenssituation des Leaving Care. Die junge Frau Vanessa schildert ihren Alltag nach dem Auszug aus einer Jugendwohngruppe. Sie berichtet dabei von herausfordernden und unterstützenden Aspekten. Die Übergänge ins Erwachsenenleben – so macht das Beispiel deutlich – verlaufen nicht immer reibungslos. Insbesondere beim Leaving Care fehlen oftmals verlässliche Ansprechpersonen, die sowohl in Alltagsthemen als auch Krisensituationen unterstützen.

Die Nachbetreuung ist im §41a SGB VIII verbindlich geregelt, die Coming-Back-Option in §41 SGB VIII. Bisher werden diese Leistungen nicht immer umfassend gewährt. Welche Rechte junger Menschen bestehen und wie Sie junge Menschen dabei unterstützen können, diese einzufordern, erfahren Sie in Kürze im Modul „Rechte“.   

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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