Der aktuelle Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes (Stand 02.10.2024) nimmt junge Menschen in häufig komplexen Lebenslagen verstärkt in den Blick, um diesen die Leistungen mit Bezug zum Arbeitsmarkt besser zugänglich zu machen. So werden die Leistungen der Agenturen für Arbeit im Bereich der Beratung junger Menschen deutlich ausgeweitet und ihre Rolle im Kontext rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen hervorgehoben.
Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN als wissenschaftliche Begleitung des ESF-Programms JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit berät seit einigen Jahren Kommunen darin, wie sie ihre Angebote für junge Menschen in prekären Lebenslagen verbessern können. Aus dieser Erfahrung, vor allem in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, erscheinen Nachbesserungen dieses Gesetzesentwurfes notwendig, um die Rechte junger Menschen lebenslagenorientiert und inklusiv zu stärken.