Nachbetreuung nach §41a SGB VIII und Leistungserbringungsrecht

Für die Ev. Jugendhilfe Schweicheln hat Dr. Thomas Meysen – SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg – im März 2024 eine Rechtsexpertise zu den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und eines gesetzgeberischen Änderungsbedarfes der Nachbetreuung junger Volljähriger ( § 41a SGB VIII) erstellt.

Die Rechtsexpertise erhalten Sie hier als pdf-Link.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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