Rechtsstatus Careleaver*in – Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 05. Juni 2024

Am 05. Juni 2024 waren Laurette Rasch, Careleaver e.V. und Josef Koch, Geschäftsführer der IGfH in der 68. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeladen zum Rechtsstatus Careleaver*in – Bedarfe und Möglichkeiten zu berichten. Prekäre Lebenssituationen und existentielle Unsicherheiten von jungen Menschen sind bislang höchst unzureichend sozialrechtlich berücksichtigt. Daher wird eine eigene Definition des besonderen Rechtsstatus Leaving Care im Sozialgesetzbuch SGB VIII gefordert. Den Videobeitrag sehen Sie hier.

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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