Einrichtungsaufsicht – Übersicht und Information des Careleaver e.V.

In Deutschland gibt es Einrichtungsaufsichten, auch Heimaufsicht oder betriebserlaubniserteilende Behörde genannt, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beraten und beaufsichtigen. Der Careleaver e. V. hat eine Übersicht der Einrichtungenaufsichten in Deutschland veröffentlicht und stellt weitere Informationen zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Homepage des Careleaver e. V..

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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